Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und verwaltet das Vermögen des Vereins. Je zwei Vorstandsmitglied vertreten den Verein gerichtlich und außerordentlich.
Der Vorstand besteht aus mindestens drei höchstens sieben Mitglieder. In den Vorstand können ordentliche oder außerordentliche Mitglieder gewählt werden.
Maximal ein Mitglied des Vorstands darf auf Grundlage des Arbeitsvertrages beschäftigt sein.
Jedes Mitglied des Vorstandes wird auf Vorschlag des Kollegiums oder eines Mitglieds der Elternschaft von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist
möglich. Die Vorstandsmitglieder bleiben im Amt, solange die Mitgliederversammlung keine Neuwahl vornimmt.
Der Vorstand gibt sich selbst eine Geschäftsordnung.